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  • ZBI Gruppe

    Risikohinweise

    Die vorliegende Internetseite gibt lediglich einen kurzen Überblick über die wesentlichen Risiken, die mit einer Investition in einen ZBI Fonds verbunden sind. Eine ausführliche Darstellung der Risiken erfolgt im jeweiligen Verkaufsprospekt, der zusammen mit den wesentlichen Anlegerinformationen bei der ZBI Fondsmanagement GmbH, Henkestraße 10, 91054 Erlangen, angefordert werden kann. Somit wird ausdrücklich auf den Verkaufsprospekt der ZBI Fonds verwiesen. Für eine umfassende Beurteilung der Kapitalanlage in Immobilienfonds ist das genaue Lesen des gesamten Verkaufsprospektes bedeutsam.

    Eine Beteiligung an einem ZBI Fonds stellt eine mittelbare Investition in Wohn- und Gewerbeimmobilien dar und ist mit verschiedenen (finanziellen) Risiken, unter anderem auch mit wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken, verbunden.

    Das Angebot einer Beteiligung an einem geschlossenen bzw. offene Publikumsfonds richtet sich an Kapitalanleger, die eine Grunderfahrung für wirtschaftliche Zusammenhänge für und in Kapitalanlagen besitzen. Anleger von Spezialfonds benötigen professionelle Kenntnisse und/ oder Erfahrungen mit Finanzprodukten.

    Anleger, die sich für eine Investition in Immobilien interessieren, wird angeraten, im Vorfeld alle Risiken unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation zu prüfen und bei Bedarf einen fachkundigen Dritten wie einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

    Nachfolgend werden wesentliche Risiken der Investition in einen ZBI Fonds aufgelistet. Individuelle Risiken, die sich aus einer persönlichen Situation des Anlegers heraus ergeben, können nicht beschrieben werden.

    Risikohinweise (Auszüge)

    Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an einem ZBI Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise (Auszug) zusammen mit den anderen, in dem jeweiligen Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des ZBI Fonds nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert des ZBI Fonds auswirken.

    Eine Beteiligung an einem Investmentvermögen ist mit verschiedenen (insbesondere finanziellen) Risiken verbunden. Bei der Beteiligung an einem ZBI Fonds handelt es sich um eine Beteiligung an einem Immobilienvermögen, welches mittelbar über das Investmentvermögen gehalten wird.

    Der Investor wird über das Investmentvermögen, in Höhe der individuellen Beteiligungsquote, mittelbarer Eigentümer der Mietobjekte (Wohn- und Gewerbeimmobilien) und trägt somit auch alle mit dem Immobilienerwerb, -besitz und dessen späterem Verkauf zusammenhängenden Risiken.

    Maximales Risiko

    Das maximale Risiko eines Investors besteht in dem Totalverlust seines Anlagebetrags nebst Ausgabeaufschlag zuzüglich vergeblicher Aufwendungen für Nebenkosten und etwaiger Steuerzahlungen nebst Zinsen. Im Falle einer Fremdfinanzierung seiner Beteiligung kann dies in letzter Konsequenz auch zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.

    Eingeschränkte Verfügbarkeit

    Für geschlossene Investmentvermögen besteht kein geregelter Markt, der mit dem Markt von börsennotierten Wertpapieren vergleichbar wäre. Die Anteile der Investoren an der Fondsgesellschaft sind an Dritte nur bei entsprechender Nachfrage zu veräußern, sodass sich ein Verkauf schwierig gestalten kann. Das Kapital der Investoren bei den geschlossenen ZBI Fonds ist daher – unabhängig von der Form des Immobilienerwerbs – mittel- bis langfristig gebunden. Mit einer Beteiligung an einem geschlossenen ZBI Fonds muss der Anleger die Bereitschaft mitbringen, eine längerfristige Anlage einzugehen. Diese ZBI Fonds sind nicht für Anleger geeignet, die eine feste Verzinsung mit einem festen Rückzahlungsbetrag bei einer fixen Laufzeit erwarten.

    Es besteht die Möglichkeit, dass eine Beteiligung gar nicht oder nur zu einem geringeren als dem gewünschten Preis oder sogar nur unter dem tatsächlichen Wert veräußert werden kann. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung des Anlegers ist bei geschlossenen Fonds ausgeschlossen.

    Für Anleger von offenen ZBI Fonds ist zu beachten, dass während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und unter Berücksichtigung einer 12-monatigen Kündigungsfrist eine Anteilrückgabe nicht möglich ist. Insofern können insbesondere in dieser Phase Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der durch einen Neuanleger erzielte Rücknahmepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung ist. Anleger erhalten in diesem Fall weniger Geld zurück, als sie im Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder der Rückgabeerklärung erwartet haben.
    Die oben beschriebene gesetzliche Mindesthaltefrist bei offenen ZBI Fonds kann bei offenen Spezialfonds in den Anlagebedingungen abbedungen werden. In diesem Fall ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bei der Anteilsrückgabe zu beachten.

    Haftungsrisiko bei geschlossenen ZBI Fonds

    Eine Inanspruchnahme von Kommanditisten durch Gläubiger der Fondsgesellschaft z. B. für Fremdmittel der Fondsgesellschaft besteht für den Fall, dass die Kommanditeinlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme noch nicht eingezahlt ist oder durch Entnahmen wieder unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wurde. Das Risiko besteht auch, wenn dem Kommanditisten Entnahmen zufließen, obwohl entsprechende Ergebnisse hierfür nicht erzielt wurden. In diesem Fall lebt die Außenhaftung bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder auf. Eine Rückgewähr der Einlage oder eine Entnahme, die den Wert der Kommanditeinlage unter den Betrag der Haftsumme herabmindert, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Kommanditisten erfolgen. Vor der Zustimmung ist dieser zudem darauf hinzuweisen, dass er den Gläubigern der Fondsgesellschaft unmittelbar haftet, soweit die Einlage durch die Rückgewähr oder Entnahme zurückbezahlt wird und unter den Betrag der Haftsumme sinkt.

    Mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Investoren tragen im Ergebnis das gleiche Haftungsrisiko, da diese gemäß den Vereinbarungen des Treuhandvertrages verpflichtet sind, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten, die mit dem treuhänderisch übernommenen Anteil zusammenhängen, freizustellen. Auch sie müssen daher neben der Treuhänderin nach entsprechendem Hinweis auf Bestehen des Regressrisikos einer entsprechenden Auszahlung zustimmen.

    Risiko abweichender Planprognose

    Das Anlageergebnis ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen abhängig. Diese können sich über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung auch ändern, ohne dass diese Änderungen vorausgesehen werden können. Interessierte Investoren, die nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen bei Immobilieninvestitionen verfügen, sollten daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot nicht ohne die Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.

    Finanzierungsrisiken

    Zum Erwerb der Immobilien werden in der Regel auch Fremdmittel eingesetzt. Diese bringen Risiken wie das Liquiditätsrisiko, das Zinsänderungsrisiko oder das Risiko von Sondertilgungen oder Nachbesicherungen bei Verstößen gegen Kreditvertrags-Covenants mit sich.

    Platzierungsrisiko

    Sofern weniger Eigenkapital als geplant platziert wird, kann dies Auswirkungen auf die Risikostreuung haben. Negative Entwicklungen bei einem oder mehreren der erworbenen Objekte können sich in diesem Fall auf die wirtschaftliche Gesamtentwicklung des Investmentvermögens gravierend auswirken.

    Marktpreisrisiko

    Auf den Immobilienmärkten können sich für die ZBI Fonds Preisänderungsrisiken aus einer Angebotsverknappung oder einer steigenden Nachfrage nach Immobilien ergeben. Dies kann zur Folge haben, dass zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen keine den Anlagebedingungen entsprechenden Objekte erworben werden können. Ebenso ist es möglich, dass z.B. aufgrund eines Konjunkturabschwungs, wie aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie, oder einer nachteiligen Veränderung der Mikrolagen der Immobilienstandorte, das Kaufinteresse zurückgeht und deshalb geplante Objektverkäufe nicht oder nur mit Preisabschlägen realisiert werden können. Eine veränderte Marktlage kann zu geringeren Mieteinnahmen, höheren Leerständen oder Wertverlusten führen.

    Die Wertentwicklung eines Anteils an einem ZBI Fonds ist insbesondere abhängig von dem veränderlichen Wert, der von dem Investmentvermögen erworbenen Vermögensgegenstände und den erzielbaren Bewirtschaftungs- sowie Verkaufserlösen, der allgemeinen Entwicklung der Immobilienpreise und weiteren marktpreisbestimmenden Faktoren.

    Bei allen dargestellten Chancen der Anteilwertentwicklung und Angaben zur prognostizierten Auszahlungshöhe handelt es sich um Annahmen der Fondsverwaltung. Bei Abweichungen einzelner oder mehrerer diesen Annahmen zugrunde liegenden Eckdaten kann es zu einer deutlichen Verschlechterung der Ergebnisse kommen.

    Eine positive Wertentwicklung vergleichbarer Fondsprodukte in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für eine zukünftige positive Wertentwicklung. Anleger erhalten bei einer negativen Wertentwicklung unter Umständen nicht den investierten Betrag zurück.

    Risiken aus vermehrten Rückgaben

    Durch Verkaufsaufträge von Anlegern kann bei offenen ZBI Fonds Liquidität aus dem Fondsvermögen abfließen. Dieser Mittelabfluss kann die KVG veranlassen, Vermögensgegenstände zu verkaufen, wodurch Transaktionskosten entstehen. Diese werden dem Fonds belastet und können zusätzlich zu den entgehenden Erträgen die Wertentwicklung des Fonds beeinträchtigen.

    Risiko von Aussetzung von Anteilsrücknahmen

    Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile bei offenen Fonds zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben.

    Auch im Falle einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken, z.B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.

    Risiko aus Ausfall eines Kontrahenten (Adressenausfallrisiko)

    Durch den Ausfall eines Vertragspartners, gegen den ein ZBI-Fonds Ansprüche hat, können Verluste für den Fonds entstehen. Die Gegenpartei eines für Rechnung eines Fonds geschlossenen Vertrags kann teilweise oder vollständig ausfallen und sich nachteilig auf das Investmentvermögen auswirken.

    Operationelle Risiken

    Operationelle Risiken umfassen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Darin eingeschlossen sind insbesondere Personal-, IT-, Vertriebs-, Auslagerungs-, Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus Kontrolldefiziten resultieren. Operationelle Risiken können die Wertentwicklung eines Fonds beeinträchtigen.

    Interessenkonfliktrisiko

    Es besteht das Risiko, dass bestehende personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft, der persönlich haftenden Gesellschafterin und ihren Organen bzw. Gesellschaftern und der KVG sowie Unternehmen der ZBI Gruppe bzw. der Union Investment Gruppe, zu Interessenkonflikten führen können. Gleiches ist durch die Beauftragung einzelner Gesellschaften der ZBI Gruppe oder der Union Investment Gruppe mit Tätigkeiten für die verwalteten Investmentvermögen möglich.
    Diese Interessenskonflikte können auf Ebene der KVG oder auch innerhalb der ZBI Gruppe oder der Union Investment Gruppe entstehen und sich nachteilig auf das Investmentvermögen auswirken.

    Wichtige Hinweise:

    Die auf dieser Internetseite enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung bzw. -empfehlung dar. Weitere Informationen, insbesondere zur Struktur und den Risiken einer Beteiligung, enthalten der jeweilige Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (gemeinsam „Verkaufsunterlagen“). Für den Beitritt an einem ZBI Fonds sind ausschließlich die vorbenannten Verkaufsunterlagen inklusive der Angabe aller Risiken sowie die Zeichnungsunterlagen maßgeblich. Interessenten wird vor einer Kaufentscheidung nachdrücklich das Lesen der gesamten Verkaufsunterlagen empfohlen.

    Alle getätigten Aussagen geben die aktuelle Einschätzung der das Investmentvermögen verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft, der ZBI Fondsmanagement GmbH, wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Soweit die auf der Internetseite enthaltenen Daten erkennbar von Dritten stammen (z. B. bei Quellenangaben), wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten keine Gewähr übernommen.

    Das Beteiligungsangebot richtet sich grundsätzlich an natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und diese nicht fremdfinanzieren. Die steuerliche Behandlung beim Anleger ist von seinen persönlichen Verhältnissen abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dem Verkaufsprospekt ist zu entnehmen, inwieweit der Vertrieb des Produkts unzulässig oder eingeschränkt ist (z. B. Beschränkungen für bestimmte Rechtsordnungen oder ausländische Personen).

    Diese Internetseite ersetzt keine sorgfältige Beratung durch einen kompetenten Anlageberater oder Finanzanlagenvermittler. Zeichnungen von Anteilen an dem Investmentvermögen sollten nur auf Grundlage der vollständigen Verkaufsunterlagen erfolgen. Diese Unterlagen können in deutscher Sprache bei der ZBI Fondsmanagement GmbH, Henkestraße 10, 91054 Erlangen, kostenfrei angefordert werden.

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