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    BVI-Wohlverhaltensregeln

    Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlagegesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten. Die Kapitalanlagegesellschaften wollen durch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen und deren gestiegene Informationsbedürfnisse erfüllen.

    Die ZBI Fondsmanagement GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber ihren Anlegern, diese Wohlverhaltensregelungen einzuhalten.

    Die Geschäftsausübung der ZBI Fondsmanagement GmbH orientiert sich an den geltenden Gesetzen, an den Handelsbräuchen, an den Redlichkeitsanforderungen ordentlicher Kaufleute und an dem Grundsatz von Treu und Glauben. Ein darüber hinausgehender code-of-conduct wurde von der ZBI Fondsmanagement GmbH im Hinblick auf ihre mittelständische Struktur bislang nicht verabschiedet, weshalb die Ziffern V.1 bis 4 der BVI Wohlverhaltendregeln derzeit nicht umgesetzt werden.

    Die ZBI Fondsmanagement GmbH hat für die von ihr verwalteten AIF auch keinen Schwellenwert für eine Portfolioumschlagsrate festgelegt. Dies hat seine Ursache darin, dass viele der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwalteten AIF gar kein Immobilienhandelskonzept vorsehen. Auch für jene AIF, die ein Immobilienhandelskonzept vorsehen, lässt sich eine fixe Umschlagsrate pro Jahr nicht definieren, weil sich der Immobilienveredelungs- und -verkaufsprozess im Regelfall über mehrere Jahre hinzieht und sich bei jeder für den Verkauf vorgesehenen Immobilie individuell gestaltet. Einer vordefinierten Portfolioumschlagrate würde aus diesem Grund jede Aussagekraft fehlen. Die ZBI Fondsmanagement GmbH führt allerdings vor jedem Verkauf von für den Immobilienhandel vorgesehenen Liegenschaften eine Hold-Sell-Analyse und eine Mittelverwendungsanalyse durch, sodass sichergestellt ist, dass die Anleger der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwalteten AIF vor unnötigen Transaktionskosten geschützt sind.

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