Skip to main content

    Nachhaltigkeit

    Die Gesellschaft berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, liegen im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang vor.

    Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. erneut über die Möglichkeit der Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen interner Strategien entscheiden.

    Nachhaltigkeitsrisiken

    Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben könnten.

    Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bereits bekannten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.

    I. Investitionsentscheidungen

    Bei der Gesellschaft werden Investitionsentscheidungen auf Basis eines fundamentalen Prüfungsprozesses getroffen. Dabei ist auch das Prinzip der ESG Integration bei allen Investitionsentscheidungen verankert. Unter ESG-Integration versteht man die systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den wesentlichen Schritten des Investmentprozesses.

    Die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt dadurch, dass Nachhaltigkeitsaspekte von Immobilien, Immobiliengesellschaften und Projektentwicklungen, die aufgrund konkreter Geschehnisse und/oder struktureller Trends für Risiko-, Ertrags- und Bewertungsüberlegungen von besonderer Relevanz sind, bewertet werden. Daraus ergeben sich Investmentsignale und Empfehlungen mit Relevanz für die Immobilienfonds und das Fondsmanagement.

    II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen

    Das Transaktions- und Risikomanagement analysiert die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken von Immobilien, Immobiliengesellschaften oder Projektentwicklungen und erweitert damit die klassische Ankaufsprüfung um finanziell relevante Nachhaltigkeitsrisiken.

    Die Ergebnisse der ESG Analyse und einzelne Nachhaltigkeitsfaktoren werden dokumentiert. Die Gesellschaft greift auf die Dokumentation zu und kann die Nachhaltigkeitsrisiken von Objekten einsehen, bewerten und ihren Investitionsentscheidungen zu Grunde legen.

    Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Fondsmanagement den konstruktiven Dialog mit den Assetmanagern, welche die Immobilien betreuen und weiterentwickeln. Ziel ist es, Portfolien aktiv in Bezug auf Chancen und Risiken weiterzuentwickeln, die in Verbindung mit Nachhaltigkeitsfaktoren stehen können.


    Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 
    (Art. 4 OffenlegungsVO)

    Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

    Ausweislich der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind wir zur Erklärung über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Anlageentscheidungen verpflichtet. Dieser Verpflichtungen kommen wir wie folgt nach:

    • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
    • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige negative Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der Kategorisierung unserer Fonds in die hierfür bestehenden rechtlichen Vorgaben ist nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen und mangelnden Rahmenbedingungen leider noch nicht möglich.
    • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir verpflichtet, zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung der gesetzlichen Grundlagen nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).
    • Wir erklären ausdrücklich, dass diese derzeitige Negativerklärung nichts an unserer Bereitschaft ändert, in unseren Finanzprodukten Umwelt- und soziale Merkmale zu berücksichtigen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Umwelt und sozialen Rahmenbedingungen mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
    Folgen Sie uns